Psy-Berufe in Österreich

31. Mai 2025

Wer macht was, wer darf was? Ein Wegweiser für Gesundheitsberuf vs. Gewerbe

In der Welt der psychischen Gesundheit gibt es verschiedene Berufsgruppen, die Unterstützung und Behandlung anbieten. Doch wer sind die richtigen Ansprechpartner:innen für welche Anliegen? Und wie unterscheiden sich ihre rechtlichen Rahmenbedingungen? Dieser Artikel soll Licht ins Dunkel bringen und die Unterschiede zwischen Psychiater:innen, Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen und Psychosozialen Berater:innen in Österreich erklären, auch im Hinblick darauf, ob es sich um einen Gesundheitsberuf oder ein Gewerbe handelt.

Wien, Österreich – Die Suche nach professioneller Hilfe für die Seele ist ein wichtiger Schritt. Um jedoch die passende Unterstützung zu finden, ist es hilfreich, die Kompetenzen, Befugnisse und auch die rechtliche Einordnung der einzelnen Psy-Berufe zu kennen. In Österreich wird hierbei grundlegend zwischen Gesundheitsberufen und Tätigkeiten, die auf einer Gewerbeberechtigung basieren, unterschieden.

Gesundheitsberufe: Gesetzlich geregelt und dem Gesundheitswesen zugeordnet

Gesundheitsberufe sind durch spezifische Bundesgesetze geregelt. Diese Gesetze definieren Ausbildungsstandards, Tätigkeitsbereiche, Berufspflichten (wie z.B. die strenge Verschwiegenheitspflicht) und die Voraussetzungen für die Berufsausübung. Ziel ist der Schutz der Patient:innengesundheit.

Psychiater:in: Die medizinische Fachkraft für psychische Erkrankungen

Psychiater:innen sind Ärzt:innen mit einer abgeschlossenen Facharztausbildung für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin. Als Ärzt:innen üben sie einen klassischen Gesundheitsberuf aus, der dem Ärztegesetz unterliegt. Ihr Fokus liegt auf der Diagnose, Behandlung und Prävention von psychischen Erkrankungen.

Was machen und dürfen Psychiater:innen?

  • Medizinische Diagnose: Sie stellen Diagnosen von psychischen Störungen.
  • Medikamentöse Behandlung: Als Ärzt:innen dürfen sie Psychopharmaka verschreiben.
  • Körperliche Untersuchungen: Sie klären körperliche Ursachen ab.
  • Krankenhauseinweisungen: Sie können Patient:innen in psychiatrische Kliniken einweisen.
  • Erstellung von Gutachten: Sie sind befugt, psychiatrische Gutachten zu erstellen.
  • Psychotherapeutische Behandlung: Viele bieten zusätzlich Gesprächstherapie an.

Wann zu eine:r Psychiater:in? Bei Verdacht auf eine psychische Erkrankung, insbesondere wenn eine medikamentöse Behandlung erwogen wird, bei akuten Krisen oder wenn eine umfassende medizinische Abklärung gewünscht ist.

Psycholog:in: Expert:in für menschliches Erleben und Verhalten

Psycholog:innen haben ein Universitätsstudium der Psychologie abgeschlossen. Die Ausübung der Klinischen Psychologie und der Gesundheitspsychologie ist in Österreich als Gesundheitsberuf im Psychologengesetz 2013 geregelt.

Was machen und dürfen Psycholog:innen (insb. Klinische Psycholog:innen)?

  • Psychologische Diagnostik: Sie führen psychologische Tests und Untersuchungen durch.
  • Psychologische Behandlung und Beratung: Sie bieten nicht-medikamentöse Behandlung und Beratung bei psychischen Problemen an.
  • Erstellung von Gutachten: Klinische Psycholog:innen erstellen Gutachten zu psychischen Zustandsbildern.
  • Keine Medikamente: Psycholog:innen dürfen keine Medikamente verschreiben.

Wann zu eine:r Psycholog:in? Bei Bedarf an psychologischer Diagnostik, bei psychischen Problemen, die keiner medikamentösen Behandlung bedürfen, zur Krisenintervention oder Beratung. Viele Psycholog:innen haben zusätzlich die Ausbildung zur Psychotherapeut:in absolviert.

Psychotherapeut:in: Spezialist:in für die Behandlung seelischer Leidenszustände und Persönlichkeitsentwicklung

Psychotherapeut:innen haben eine eigenständige, gesetzlich geregelte, mehrjährige Ausbildung in einer anerkannten psychotherapeutischen Methode absolviert. Die Psychotherapie ist ein eigenständiger, wissenschaftlich fundierter Gesundheitsberuf, dessen Ausübung durch das Psychotherapiegesetz geregelt ist. Ein wesentlicher Bestandteil ihrer eigenen Ausbildung ist die intensive Selbsterfahrung.

Was machen und dürfen Psychotherapeut:innen?

  • Behandlung von psychischen Leidenszuständen: Ihre Kernaufgabe ist die Behandlung von psychischen, psychosomatischen und psychosozialen Störungen und Leidenszuständen mittels wissenschaftlich fundierter psychotherapeutischer Methoden.
  • Diagnostik im psychotherapeutischen Kontext: Sie führen eine auf die Psychotherapie bezogene Diagnostik durch, um die Indikation für eine Psychotherapie zu stellen und die Behandlung zu planen. Das Psychotherapiegesetz von 2024 (gültig ab 2025) räumt ihnen auch spezifische diagnostische Befugnisse im Hinblick auf krankheitswertige Störungen ein, die eine psychotherapeutische Behandlung indizieren.
  • Psychotherapie zur Selbsterfahrung und Persönlichkeitsentwicklung: Psychotherapeut:innen bieten auch Begleitung für Menschen an, die sich selbst besser kennenlernen, ihre Persönlichkeit weiterentwickeln und ein zufriedeneres Leben führen möchten – auch ohne dass eine krankheitswertige Diagnose im Vordergrund steht. Dieser Prozess der Selbsterkundung und -entfaltung kann helfen, Potenziale zu entdecken, Beziehungsmuster zu verstehen und die Lebensqualität insgesamt zu steigern.
  • Keine Medikamente: Psychotherapeut:innen dürfen keine Medikamente verschreiben. Bei Bedarf arbeiten sie mit Ärzt:innen und Psychiater:innen zusammen.
  • Verschwiegenheitspflicht: Sie unterliegen einer besonders strengen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.

Wann zu eine:r Psychotherapeut:in? Bei psychischen Belastungen, Leidenszuständen, dem Wunsch nach Veränderung von Verhaltensmustern, zur Aufarbeitung traumatischer Erlebnisse, bei Ängsten, Depressionen, Essstörungen, Suchtproblemen (oft in Kombination mit ärztlicher Behandlung) und zur Persönlichkeitsentwicklung oder Selbsterfahrung, um die eigene Lebensführung bewusster und zufriedener zu gestalten.

Psychosoziale:r Berater:in (Lebens- und Sozialberater:in): Begleitung in herausfordernden Lebenssituationen via Gewerbeberechtigung

Psychosoziale Berater:innen (in Österreich als Lebens- und Sozialberater:innen, kurz LSB, bezeichnet) haben eine gesetzlich geregelte Ausbildung abgeschlossen. Ihre Tätigkeit basiert auf einer Gewerbeberechtigung (reglementiertes Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung gemäß § 119 Gewerbeordnung). Sie sind damit keine Gesundheitsberufe im engeren Sinne.

Was machen und dürfen Psychosoziale Berater:innen?

  • Beratung und Begleitung: Sie unterstützen bei Alltagsherausforderungen, Konflikten, beruflichen oder privaten Veränderungen.
  • Fokus auf Ressourcen und Lösungen: Ihre Arbeit zielt auf die Aktivierung von Ressourcen und die Verbesserung der Lebensqualität ab.
  • Prävention: Sie arbeiten präventiv.
  • Keine Behandlung von psychischen Erkrankungen: Die Beratung und Betreuung von Personen, die einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung bedürfen (also kranken Personen), ist ausdrücklich von ihrem Tätigkeitsbereich ausgenommen. Sie dürfen keine psychischen Störungen mit Krankheitswert behandeln.
  • Weiterverweisungspflicht: Bei Verdacht auf eine psychische Erkrankung sind sie verpflichtet, an entsprechende Gesundheitsberufe (Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Klinische Psycholog:innen) weiterzuverweisen.
  • Keine Medikamente: Sie dürfen keine Medikamente verschreiben.

Wann zu eine:r Psychosozialen Berater:in? Bei allgemeinen Lebensproblemen, Entscheidungsschwierigkeiten, Beziehungskonflikten, Stressbewältigung, Neuorientierung, zur Verbesserung der Kommunikation oder zur Persönlichkeitsentwicklung, sofern keine psychische Erkrankung im Vordergrund steht.

Zusammenfassend – Gesundheitsberuf vs. Gewerbe:

Psychosoziale:r Berater:in (Lebens- und Sozialberater:in): Begleitung in herausfordernden Lebenssituationen via Gewerbeberechtigung

Psychosoziale Berater:innen (in Österreich als Lebens- und Sozialberater:innen, kurz LSB, bezeichnet) haben eine gesetzlich geregelte Ausbildung abgeschlossen. Ihre Tätigkeit basiert auf einer Gewerbeberechtigung (reglementiertes Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung gemäß § 119 Gewerbeordnung). Sie sind damit keine Gesundheitsberufe im engeren Sinne.

Was machen und dürfen Psychosoziale Berater:innen?

  • Beratung und Begleitung: Sie unterstützen bei Alltagsherausforderungen, Konflikten, beruflichen oder privaten Veränderungen.
  • Fokus auf Ressourcen und Lösungen: Ihre Arbeit zielt auf die Aktivierung von Ressourcen und die Verbesserung der Lebensqualität ab.
  • Prävention: Sie arbeiten präventiv.
  • Keine Behandlung von psychischen Erkrankungen: Die Beratung und Betreuung von Personen, die einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung bedürfen (also kranken Personen), ist ausdrücklich von ihrem Tätigkeitsbereich ausgenommen. Sie dürfen keine psychischen Störungen mit Krankheitswert behandeln.
  • Weiterverweisungspflicht: Bei Verdacht auf eine psychische Erkrankung sind sie verpflichtet, an entsprechende Gesundheitsberufe (Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Klinische Psycholog:innen) weiterzuverweisen.
  • Keine Medikamente: Sie dürfen keine Medikamente verschreiben.

Wann zu eine:r Psychosozialen Berater:in? Bei allgemeinen Lebensproblemen, Entscheidungsschwierigkeiten, Beziehungskonflikten, Stressbewältigung, Neuorientierung, zur Verbesserung der Kommunikation oder zur Persönlichkeitsentwicklung, sofern keine psychische Erkrankung im Vordergrund steht.

Zusammenfassend – Gesundheitsberuf vs. Gewerbe:

 

Berufsgruppe Ausbildung Hauptaufgaben Diagnose psych. Erkrankungen Medikamente verschreiben Rechtlicher Rahmen
Psychiater:in Medizinstudium + Facharztausbildung Medizinische Diagnose, medikamentöse Behandlung, Psychotherapie Ja Ja Gesundheitsberuf (ÄrzteG)
Psycholog:in Psychologiestudium (+ ggf. Fachausbildung) Psychologische Diagnostik, Beratung, Behandlung (nicht-medikamentös) Ja (Klinische Psycholog:innen) Nein Gesundheitsberuf (Psychologengesetz)
Psychotherapeut:in Psychotherapieausbildung (inkl. eigener Selbsterfahrung) psychotherapeutische Diagnostik, Psychotherapie zur Selbsterfahrung/Persönlichkeitsentwicklung Ja (im psychoth. Kontext) Nein Gesundheitsberuf (PsychotherapieG)
Psychosoziale:r Berater:in Gesetzlich geregelte LSB-Ausbildung Beratung & Begleitung in Lebenskrisen, Prävention, Lösungsfindung Nein Nein Gewerbe (GewO)

Die Unterscheidung zwischen Gesundheitsberuf und Gewerbe ist wichtig, da sie unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen, Aufsichtspflichten und auch Grenzen der Tätigkeit definiert. Gesundheitsberufe sind primär auf die Behandlung von Krankheiten und Störungen ausgerichtet, wobei Psychotherapie auch einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung und Selbsterfahrung leisten kann. Die Lebens- und Sozialberatung als Gewerbe nimmt eine unterstützende und präventive Rolle im nicht-pathologischen Bereich ein.

Oft ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zum Wohle der Klient:innen und Patient:innen sinnvoll. Dieser Überblick soll helfen, eine erste Orientierung zu finden und die für das eigene Anliegen passenden Expert:innen zu kontaktieren.

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